Fassung:
ohne hoheitliche Aufgaben

Schornsteinfegermeisterbetrieb · Baden-Württemberg

Sicherheit, die man nicht sieht.

Kehren, Messen, Prüfen, Beraten. Wir halten Ihre Feuerstätte betriebs­sicher, Ihre Abgaswege frei und Ihre Nachweise vollständig — pünktlich, staubarm und ohne Papierkram an Ihrer Seite.

Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger für den Kehrbezirk 00, Gebäudeenergieberater (HWK) und bei Rußbrand im Notdienst erreichbar.

Schornsteinfegermeisterbetrieb in Neckarsulm-Dahenfeld, Gebäudeenergieberater (HWK) und bei Rußbrand im Notdienst erreichbar.

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0betreute Feuerstätten im Bezirkbetreute Feuerstätten
0Jahre Meisterbetrieb
0Rückmeldung auf Terminanfragen
0im Team: Meister und Azubi

Leistungsspektrum

Sechs Felder, ein Betrieb.

Vom klassischen Kehren bis zur Förderberatung: Was am Haus mit Feuer, Abgas und Wärme zu tun hat, kommt aus einer Hand — und landet in einem Protokoll.

Schornstein- & Ofenreinigung

Ruß und Glanzruß verengen den Querschnitt, kosten Wirkungsgrad und sind der häufigste Auslöser für einen Kaminbrand. Wir kehren gründlich — und lassen Ihre Wohnung so zurück, wie wir sie vorgefunden haben.

  • Kehrung nach den Fristen Ihres Feuerstättenbescheids
  • Kehrung nach den gesetzlichen Fristen
  • Ofen, Herd, Heizkessel und Verbindungsstücke
  • Staubarm mit Feinstaubsauger und Abdeckung
  • Entfernung von Glanzruß und Versottung

Energieberatung

Als Gebäudeenergieberater schauen wir nicht nur in den Zug, sondern aufs ganze Haus: Wo geht Wärme verloren, was bringt welche Maßnahme, und welche Förderung gibt es dafür.

  • Energieausweis nach Verbrauch oder Bedarf
  • Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
  • Thermografie und Blower-Door-Messung
  • Förderberatung für Heizungstausch und Hülle

Emissionsschutz

Die Messung nach der 1. BImSchV zeigt, was Ihre Anlage wirklich abgibt — und ob sie die Grenzwerte hält. Bei Öl- und Gasfeuerungen misst sie nebenbei, wie viel Brennstoff durch den Schornstein verschwindet.

  • Abgasverlust, CO-Gehalt und Rußzahl
  • Feinstaubmessung an Festbrennstoff-Anlagen
  • Bewertung gegen die Grenzwerte der Verordnung
  • Messprotokoll digital, direkt vor Ort

Abgaswegeüberprüfung

Der Weg vom Brennraum bis über Dach muss frei, dicht und korrosionsfrei sein. Wir kontrollieren die ganze Strecke — inklusive der Frage, ob genug Verbrennungsluft nachkommt.

  • Freier Querschnitt und Dichtheit der Abgasanlage
  • Korrosion, Versottung und Materialschäden
  • Verbrennungsluftversorgung im Aufstellraum
  • Zusammenspiel mit Lüftung und Dunstabzug

Rauchmelder

In Baden-Württemberg gehören Rauchwarnmelder in Schlaf- und Kinderzimmer sowie in Flure, über die Rettungswege führen. Wir montieren, prüfen jährlich und dokumentieren so, dass es vor Gericht trägt.

  • Montage und Inbetriebnahme nach DIN 14676
  • Jährliche Funktions- und Sichtprüfung
  • CO-Warnmelder für Gasthermen und Kaminöfen
  • Prüfprotokoll für Vermieter und Verwaltung

Brandschutz

Die hoheitlichen Aufgaben: Wir sehen uns alle Feuerstätten im Gebäude an, bewerten Betriebs- und Brandsicherheit und halten fest, was wann fällig ist.

  • Feuerstättenschau alle drei bis fünf Jahre
  • Feuerstättenbescheid mit allen Terminen
  • Bauabnahme neuer Feuerstätten und Kaminöfen
  • Beratung zu Abständen, Aufstellung und Nachrüstung

Brandschutz

Sicher heizen fängt vor dem Kauf an: Wir beraten zu Aufstellort, Abständen und Verbrennungsluft — und dazu, was ältere Öfen brauchen, um die aktuellen Grenzwerte zu halten.

  • Beratung vor dem Kauf eines Kaminofens
  • Abstände zu brennbaren Bauteilen und Aufstellung
  • Nachrüstung älterer Feuerstätten
  • Verbrennungsluft bei dichten Fenstern und Dunstabzug

So läuft es ab

Vier Schritte, und Sie haben Ruhe.

Das Schornsteinfegerrecht ist übersichtlicher, als sein Ruf vermuten lässt. Der Ablauf ist für alle Eigentümer gleich — und Sie haben dabei mehr Wahlfreiheit, als die meisten wissen.

01

Feuerstättenschau

Wir besichtigen alle Feuerstätten und Abgasanlagen im Gebäude und prüfen ihre Betriebs- und Brandsicherheit. Der Termin kommt schriftlich an; sind Mängel dabei, bekommen Sie sie schwarz auf weiß — mit Frist und Erklärung, was zu tun ist.

alle 3 bis 5 Jahre
02

Feuerstättenbescheid

Unmittelbar nach der Schau erlassen wir den Bescheid. Darin steht für den Zeitraum bis zur nächsten Feuerstättenschau, welche Arbeiten an Ihrem Haus fällig sind und in welchem Zeitfenster jede einzelne erledigt sein muss.

rechtsverbindlich
03

Sie wählen den Betrieb

Kehr- und Überprüfungsarbeiten dürfen Sie an jeden eingetragenen Schornsteinfegerbetrieb vergeben — auch an einen anderen als uns. Nur die hoheitlichen Aufgaben bleiben beim bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger.

freie Wahl
04

Nachweis geht ein

Der ausführende Betrieb bestätigt die Arbeiten mit dem Formblatt nach der Kehr- und Überprüfungsordnung. Der Nachweis muss fristgerecht bei uns landen — beauftragen Sie uns, erledigt sich dieser Schritt von selbst.

fristgebunden

So läuft ein Termin ab

Vier Schritte, und Sie haben Ruhe.

Vom ersten Anruf bis zum Protokoll — ohne dass Sie sich selbst um Fristen oder Formulare kümmern müssen.

01

Anfrage

Über das Formular oder per Telefon. Wir melden uns innerhalb eines Werktags mit einem Terminvorschlag.

unter 24 Stunden
02

Termin vor Ort

Wir kommen zur vereinbarten Zeit, arbeiten staubarm und decken ab, wo es nötig ist. Hinterher sieht es aus wie vorher.

pünktlich
03

Protokoll

Messwerte und erledigte Arbeiten stehen im Protokoll — digital, direkt vor Ort. Sind Mängel dabei, erklären wir Ihnen, was zu tun ist.

vor Ort
04

Nachweis

Den vorgeschriebenen Nachweis über die erledigten Arbeiten reichen wir auf Wunsch fristgerecht für Sie ein. Sie müssen nichts selbst weiterleiten.

fristgerecht

Unser Team

Zwei Menschen, die auf Ihr Dach steigen.

Kleiner Betrieb, feste Gesichter. Wer heute misst, war letztes Mal schon da und weiß, wo bei Ihnen die Revisionsklappe sitzt.

Martin Arpogaus, Schornsteinfegermeister, in Zunftkleidung mit Zylinder und Kehrbesen MA
Inhaber

Martin Arpogaus

Schornsteinfegermeister · Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger · Gebäudeenergieberater (HWK)

Schornsteinfegermeister · Gebäudeenergieberater (HWK)

KA
Nachwuchs

Kai Achtziger

Auszubildender

Häufige Fragen

Was Eigentümer uns beim Kehren fragen.

Wie oft muss mein Schornstein gekehrt werden?

Das hängt am Brennstoff und daran, wie oft Sie heizen. Als Größenordnung: Anlagen für feste Brennstoffe wie Scheitholz werden je nach Nutzung ein- bis viermal im Jahr gekehrt, Pelletfeuerstätten seltener. Bei Öl liegt es zwischen einmal und dreimal jährlich. Gasfeuerstätten werden in der Regel nicht gekehrt, sondern überprüft — raumluftabhängige einmal, raumluftunabhängige meist jedes zweite Jahr.

Verbindlich ist immer Ihr Feuerstättenbescheid. Dort steht Ihre Anlage mit ihren konkreten Terminen — allgemeine Tabellen sind nur ein Anhaltspunkt.

Verbindlich sind die Termine, die für Ihre Anlage festgelegt wurden — allgemeine Tabellen sind nur ein Anhaltspunkt.

Was ist eine Feuerstättenschau — und muss ich dabei sein?

Bei der Feuerstättenschau sehen wir uns alle Feuerstätten und Abgasanlagen im Gebäude an und beurteilen, ob sie sicher betrieben werden können. Sie findet frühestens drei und spätestens fünf Jahre nach der letzten statt.

Jemand muss uns hineinlassen — Sie selbst, ein Mieter oder eine beauftragte Person. Praktisch ist, wenn wir an Heizraum, Dachboden und alle Öfen kommen. Rechnen Sie je nach Gebäude mit zwanzig Minuten bis einer Stunde.

Muss ich Sie beauftragen oder kann ich frei wählen?

Frei wählbar: Kehrungen, Überprüfungen und Messungen dürfen Sie an jeden Schornsteinfegerbetrieb vergeben, der in das entsprechende Register eingetragen ist — auch aus einem anderen Bezirk.

Hoheitlich, nicht wählbar: Feuerstättenschau, Feuerstättenbescheid und Bauabnahme bleiben beim bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger. Für den Bezirk 00 sind das wir.

Sie wählen frei. Kehrungen, Überprüfungen und Messungen dürfen Sie an jeden Schornsteinfegerbetrieb vergeben, der in das entsprechende Register eingetragen ist — egal, wo er seinen Sitz hat. Wir freuen uns, wenn Sie uns wählen.

Was kostet der Schornsteinfeger?

Hoheitlich (festgesetzt): Für Feuerstättenschau und Feuerstättenbescheid des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers sind die Gebühren gesetzlich festgelegt und überall gleich.

Frei wählbar: Kehren, Messen und Überprüfen stehen seit 2013 im freien Wettbewerb: Die Preise werden frei vereinbart und nicht von einer Gebührenordnung vorgegeben. Sie bekommen von uns vorab einen Preis. Energieberatung, Thermografie und Ofenreinigung kalkulieren wir nach Aufwand — auch dafür gibt es vorab ein Angebot.

Kehren, Messen und Überprüfen stehen seit 2013 im freien Wettbewerb: Die Preise werden frei vereinbart und nicht von einer Gebührenordnung vorgegeben. Sie bekommen von uns vorab einen Preis.

Energieberatung, Thermografie und Ofenreinigung kalkulieren wir nach Aufwand — auch dafür gibt es vorab ein Angebot.

Ich tausche meine Heizung — was gilt in Baden-Württemberg?

Baden-Württemberg hat mit dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz eine eigene Regel: Wer in einem bestehenden Wohngebäude die zentrale Heizung tauscht, muss anschließend grundsätzlich 15 Prozent des Wärmebedarfs erneuerbar decken — oder eine der zahlreichen Ersatzoptionen nutzen, etwa einen Sanierungsfahrplan, baulichen Wärmeschutz oder Photovoltaik.

Parallel greift schrittweise die 65-Prozent-Regel des Gebäudeenergiegesetzes, gekoppelt an die kommunale Wärmeplanung. Welche Vorgabe für Ihr Haus und Ihre Gemeinde gilt, klären wir im Beratungstermin — und halten den Nachweis fest.

Brauche ich einen CO-Melder?

Vorgeschrieben ist er nicht, sinnvoll fast immer. Rauchwarnmelder reagieren auf Rauchpartikel — Kohlenmonoxid ist geruchlos und partikelfrei und wird von ihnen nicht erkannt. Wo eine Gastherme, ein Kaminofen oder ein Pelletofen im Wohnbereich steht, empfehlen wir einen CO-Melder zusätzlich.

Es brennt im Schornstein — was jetzt?

Rufen Sie zuerst die 112. Löschen Sie auf keinen Fall mit Wasser: Der Wasserdampf sprengt den Zug. Legen Sie kein Holz nach, schließen Sie die Verbrennungsluftzufuhr am Ofen und räumen Sie brennbare Gegenstände von den Schornsteinwänden in allen Geschossen weg.

Danach rufen Sie uns an — nach einem Rußbrand muss der Schornstein begutachtet werden, bevor wieder geheizt werden darf.

Download

Zum Nachlesen.

Was beim Heizungstausch in Baden-Württemberg gilt, erklärt das Land selbst am genauesten — dort steht immer der aktuelle Stand.

Terminanfrage

Sagen Sie uns, worum es geht.

Wir melden uns innerhalb eines Werktags mit einem konkreten Terminvorschlag — telefonisch oder per Mail, ganz wie Sie möchten.

  • Rückmeldung in unter 24 Stunden an Werktagen
  • Sammeltermine für Mehrfamilienhäuser und Verwaltungen
  • Randzeiten früh und spät nach Absprache möglich
  • Bei Rußbrand oder Verpuffung: bitte anrufen, nicht schreiben
Bitte tragen Sie Ihren Namen ein.
Ohne Adresse können wir die Anlage nicht zuordnen.
Bitte wählen Sie einen Grund aus.
Bitte eine erreichbare Telefonnummer angeben.
Diese E-Mail-Adresse sieht nicht vollständig aus.

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Anfrage ist raus.

Danke — wir melden uns innerhalb eines Werktags mit einem Terminvorschlag bei Ihnen.