AGB


Cineastische Portraitphotographie.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Geltungsbereich
1.1. Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien gelten ausschließlich die nachfolgenden AGB. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des jeweiligen Kunden, im Folgenden: Auftraggeber, gelten nicht, es sei denn der Fotograf „Marc Ferdinand Körner Photographie“, im Folgenden: Auftragnehmer, hat deren Geltung ausdrücklich zugestimmt.

1.2. „Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle von dem Auftragnehmer hergestellten digitalen Produkte, egal in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. Eingeschlossen sind insbesondere Negative, gedruckte oder belichtete Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern und Hochzeitsalben, digitale Bilder in Online-Galerien oder auf sonstigen Datenträgern gespeicherte Bilder und Videos.

Vertragsschluss
2.1. Der Vertragsschluss zwischen den Parteien kommt nach der folgenden Maßgabe zustande:

2.2. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, die Anfertigung von Fotos durch den Auftragnehmer telefonisch oder per E-Mail über die im Impressum der Internetseite des Auftragnehmers oder über das entsprechende Kontaktformular anzufragen. Mit einer Anfrage gibt der Auftraggeber noch kein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab.

2.3. Auf Anfrage des Auftraggebers gibt der Auftragnehmer telefonisch oder per E-Mail ein Angebot über die Beauftragung der Anfertigung der Fotos ab. Dieses Angebot des Auftragnehmers ist rechtsverbindlich. Vorbehaltlich einer Annahme des Angebots durch den Auftraggeber hat das Angebot eine Gültigkeitsdauer von zehn Werktagen. Nach Ablauf dieser Frist erlischt das Angebot.

2.4. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, das Angebot innerhalb der vorbezeichneten Frist von zehn Werktagen anzunehmen. Die Annahme erfolgt telefonisch, schriftlich oder per E-Mail. Mit der Annahme des Angebots durch den Auftraggeber kommt zwischen den Parteien ein verbindliches Vertragsverhältnis über die Anfertigung der Fotos zustande.

2.5. Nimmt der Auftraggeber das Angebot nach Ablauf der Frist aus 2.3 an, handelt es sich dabei um ein erneutes Angebot, welches der Auftragnehmer durch ausdrückliche Erklärung annehmen kann. Einer Annahmeerklärung steht gleich, wenn der Auftragnehmer eine Auftragsbestätigung oder eine Vorschuss- oder Terminreservierungsgebührenrechnung übersendet.

Pflichten des Auftraggebers
3.1. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Fotograf alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen (Wegbeschreibungen, Sonderwünsche, etc.).

3.2. Der Auftraggeber stellt sicher, dass an den jeweiligen Standorten das Fotografieren erlaubt ist. Durch Fotografierverbote gegebenenfalls entstehende Wartezeiten des Auftragnehmers zählen als Arbeitszeit.

3.3. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des ausübenden Fotografen unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des seitens des Auftragnehmers ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.

3.4. Die Bearbeitung (Helligkeiten, Farben, Kontraste, das Anwenden von „Fotofiltern“, Bildausschnitt oder eine Veränderung des Bildinhaltes durch Bildbearbeitungsprogramme etc.) der Werke des Auftragnehmers bedarf der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers. Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstiger digitalen oder analogen Manipulation ein neues Werk, ist dieses deutlich erkennbar mit einem „[MANIPULIERT]“ zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des §8UrhG.

3.5. Der Auftraggeber trägt das Risiko für alle Umstände, die von dem Fotografen nicht zu vertreten sind; u. a. Witterungszulagen bei Außenaufnahmen, rechtzeitiges Bereitstellen von Produkten, Präsenz der Requisiten, soweit die Beschaffung dem Auftraggeber obliegt, Reisesperren, Nichterscheinen von angekündigten Bevollmächtigten der Auftraggeber sowie höhere Gewalt.

Pflichten des Auftragnehmers
4.1. Der Auftragnehmer schuldet die angebotenen Leistungen persönlich. Subunternehmer werden nur bei vorher besprochener Krankheit oder höherer Gewalt nicht beschäftigt.

4.2. Der Auftragnehmer fotografiert im Rahmen der (Hochzeits-)Veranstaltung des Auftraggebers im vertraglich vereinbarten Umfang. Der Auftraggeber kann an diesem Tag weitere Stunden in Auftrag geben.

4.3. Handelt es sich um ein reines Fotoshooting, so entscheidet der Auftragnehmer die Dauer der fotografischen Umsetzung um die im Angebot angesetzte Bildmenge leisten zu können.

4.4. Der Auftragnehmer schuldet die Anfertigung der Fotos in einem gängigen Dateiformat (z.B. jpeg). Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Herausgabe von analogen oder digitalen Negativ-Formaten (RAW).

4.5. Der Auftragnehmer übergibt dem Auftraggeber binnen acht Wochen nach dem Veranstaltungstermin die Fotos. Für besonders aufwändige Zusatzprodukte (z.B. Hochzeitsalben) wird ein gesonderter Übergabetermin nach individuellem Aufwand vereinbart. Fotos eines reinen Fotoshootings werden binnen zwei Wochen übergeben.

Vergütung und Auslagen
5.1. Die Vergütung des Auftragnehmers erfolgt anhand stundenweiser Abrechnung. Der vereinbarte Stundensatz beträgt, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, was im Angebot niedergeschrieben wurde. Alle Preise verstehen sich inkl. aktuell gültiger MwSt. (Gesamtpreise).

5.2. Überschreitet beim Fototermin die tatsächliche Arbeitszeit den vereinbarten Abrechnungszeitraum wird der zusätzliche Zeitaufwand je halbe angefangene Stunde abgerechnet.

5.3. Bei Vertragsschluss für eine fotografische Begleitung einer Veranstaltung wird eine erste Zahlung in Höhe von mindestens 50% des Gesamtpreises berechnet, die innerhalb von 7 Tagen vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses fällig wird (Terminreservierungsgebühr). Insoweit ist der Auftraggeber zur Vorauszahlung verpflichtet. Maßgeblich für die fristgerechte Zahlung ist der Eingang des Betrags auf nachfolgendem Konto des Auftragnehmers: Marc Ferdinand Körner, IBAN: DE31500105175434393694 (Verwendungszweck = Rechnungsnummer + Name)

5.4. Geht diese Zahlung nicht fristgerecht ein, wird der Auftragnehmer die Zahlung unter angemessener Fristsetzung anmahnen. Verstreicht auch diese Frist, ist der Auftragnehmer zur Verweigerung der vertraglich geschuldeten Leistungen berechtigt. Gesetzliche Rücktrittsrechte, bzw. die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleiben hiervon unberührt.

5.5. Die Zahlung der verbleibenden Vergütung wird auf Rechnungstellung durch den Auftragnehmer innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung an den Auftraggeber fällig.

5.6. Bei Vertragsabschluss für ein Fotoshooting steht dem Auftraggeber frei, ob die Zahlung vor oder nach Abschluss des Fototermins, jedoch nicht nach Übergabe der Fotos durch den Auftraggeber, geleistet wird. Die Vergütung ist entweder fristgerecht per Überweisung auf das in 5.3 erwähnte Konto, oder beim Fototermin in bar zu entrichten.

5.7. Geht diese Zahlung nicht fristgerecht ein, wird der Auftragnehmer die Zahlung unter angemessener Fristsetzung anmahnen. Verstreicht auch diese Frist, ist der Auftragnehmer zur Verweigerung der Übergabe der Fotos berechtigt. Gesetzliche Rücktrittsrechte, bzw. die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleiben hiervon unberührt.

5.8. An- und Abreisen des Auftragnehmers erfolgt jeweils von Offenauer Straße 12/1, 74177 Bad Friedrichshall-Jagstfeld aus. Übersteigt die An- und Abreise 30 Kilometer, werden folgende Reisekosten berechnet: je gefahrenem Kilometer 0,40 EUR. Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstehenden Kosten und Spesen für die Übernachtung in Rechnung gestellt.

5.9. Sofern vereinbart, wird vom Auftraggeber ein Einzelzimmer in der Nähe des Ortes des Fototermins zur Verfügung gestellt. Zur Sicherstellung einer pünktlichen Anwesenheit bei Veranstaltungsterminen sind in der Regel zwei Übernachtungen erforderlich.

5.10. Durch den Auftrag anfallende sonstige Kosten wie Materialkosten, Parkgebühren, Porto und Verpackung sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers. Essen und Getränke während der Reportage werden dem Auftraggeber unentgeltlich in angemessenem Umfang zur Verfügung gestellt.

Auftragsänderungen, –erweiterungen und -kündigung
6.1. Im Falle einer Kündigung aufgrund der Ausübung gesetzlicher Kündigungsrechte durch eine der Parteien gelten die nachfolgenden Bestimmungen.

6.2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Falle einer Kündigung durch den Auftraggeber gegen diesen einen Schadensersatzanspruch in Höhe der unter Ziffer 6.3 dieser Vereinbarung Bezifferungen geltend zu machen.

6.3.Storniert der Auftraggeber den Auftrag, tritt ggf. folgende Staffelung ein um den Verdienstausfall zu kompensieren:

6.3.1. ab 12 Monate vor dem Fototermin: 10% des Gesamtangebots (ohne optionale Buchungen) sind Schadensersatz

6.3.2. 6-12 Monate vor dem Fototermin: 20% des Gesamtangebots (ohne optionale Buchungen) sind Schadensersatz

6.3.3. 3-6 Monate vor dem Fototermin: 30% des Gesamtangebots (ohne optionale Buchungen) sind Schadensersatz

6.3.4. 2-3 Monate vor dem Fototermin: 40% des Gesamtangebots (ohne optionale Buchungen) sind Schadensersatz

6.3.5. 1-2 Monate vor dem Fototermin: 50% des Gesamtangebots (ohne optionale Buchungen) sind Schadensersatz

6.3.6. 0-4 Wochen vor dem Fototermin: 75% des Gesamtangebots (ohne optionale Buchungen) sind Schadensersatz

6.4. In Sonderfällen (Unfall, schlimme Erkrankungen etc.) entscheidet der Auftragnehmer, ob der Schadensersatz geändert werden oder gar komplett davon abgesehen wird.

6.5. Sollte auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. (auch von Familienangehörigen des Auftragnehmers) der Auftragnehmer zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Sollte es kurzfristig aufgrund höherer Gewalt zum Ausfall des Auftragnehmers kommen, bemüht sich dieser (soweit vom Auftraggeber erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.

6.6. Für den Fall des Ausfalls des Auftragnehmers ist er verpflichtet, dem Auftraggeber alle bereits getätigten Zahlungen zurück zu erstatten. Nach der Rückzahlung gilt der Vertrag als nichtig.

6.7. Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe der Fotos bzw. des Werkes schriftlich beim Auftragnehmer zu machen. Danach gelten die Fotos als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

6.8. Das Recht des Verbrauchers zum Widerruf bleibt hiervon unberührt.

Eigentumsvorbehalt, Nutzungs- und Urheberrechte
7.1. Bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung verbleiben die Fotos im Eigentum des Auftragnehmers.

7.2. Der Auftraggeber erwirbt an den Fotos einfache Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

7.3. Der Auftragnehmer trifft die Auswahl der Fotos. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch alle Fotos zu erhalten.

7.4. Der Auftragnehmer darf, sofern im Vertrag nichts Anderes vereinbart, die Fotos, auf denen ausschließlich die Auftraggeber abgebildet sind, zeitlich und örtlich unbegrenzt, im Rahmen der Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Social-Media-Plattformen, Fachmagazine für Fotografie oder Hochzeiten etc.).

7.5. Andere Dienstleister wie z.B. Visagisten, Dekorateure, Hochzeitsplaner, etc. dürfen Fotos nur nach Freigabe durch den mit Auftragnehmer verwenden.

7.6. Bei der Verwendung der Fotos kann der Auftragnehmer, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Fotos genannt zu werden.

Haftung
8.1. Der Auftragnehmer haftet in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

8.2. In sonstigen Fällen haftet der Auftragnehmer – soweit in Ziffer 8.3 dieser AGB nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde daher regelmäßig vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflicht). In allen übrigen Fällen ist die Haftung des Auftragnehmers vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 8.3 dieser AGB ausgeschlossen.

8.3. Soweit der Auftragnehmer gemäß Ziffer 8.1 dieser AGB dem Grunde nach haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die dieser bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Leistungsgegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Leistungsgegenstands typischerweise zu erwarten sind.

8.4. Die Haftung des Auftragnehmers für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von vorstehenden Ziffern 8.1. bis 8.3. dieser AGB ausgeschlossen.

8.5. Der Auftragnehmer haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und Fotos. Für Schäden, die durch das Übertragen von Daten in einen Computer entstehen können, leistet der Auftragnehmer keinen Ersatz.

8.6. Der Auftragnehmer haftet nicht bei einem Verlust der Bilddaten durch höhere Gewalt (z.B. Defekt der Kamera, Defekt der Speicherkarte(n) etc.).

8.7. Die verschuldensunabhängige Haftung auf Schadensersatz für anfängliche Mängel gemäß § 536a Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen.

Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte und Abtretung
9.1. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur gegen rechtskräftig festgestellte oder unbestrittene Forderungen gegen den Auftragnehmer berechtigt. Gleiches gilt für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten.

9.2. Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Auftragnehmer an Dritte ist nur mit dessen schriftlicher Zustimmung möglich.

Datenschutzrechtliche Informationspflichten des Auftraggebers
10.1. Der Auftragnehmer händigt dem Auftraggeber bei Vertragsschluss ein Informationsblatt über die Erhebung von personenbezogenen Daten im Rahmen des Vertragsverhältnisses aus.

10.2. Der Auftraggeber verpflichtet sich gegenüber dem Auftragnehmer, diese Informationen allen weiteren Dritten zugänglich zu machen, sofern diese mit der Leistung des Auftraggebers in Berührung kommen.

Textform
11.1. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen zwischen den Parteien einschließlich dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Der Vorrang von Individualvereinbarungen bleibt hiervon unberührt.

Anzuwendendes Recht
12.1. Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).

12.2. Erfüllungsort für alle Leistungen aus den zwischen den Parteien bestehenden

Geschäftsbeziehungen ist Bad Friedrichshall. Der Gerichtsstand ist Heilbronn, soweit der Auftraggeber nicht Verbraucher ist. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.

12.3. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.

Jetzt Shooting anfordern!

Schreibt mir und fordert euer Shooting an!

Anschrift
Marc Ferdinand Körner Photographie

Büro:
Offenauer Straße 12/1
74177 Bad Friedrichshall-Jagstfeld

Buzzeck Studio:
von Busseck Straße 5
74172 Neckarsulm

Kontakt

+49177 39 35 129
info@marcferdinandkoerner.de

IMPRESSUM DATENSCHUTZERKLÄRUNG

NEWSLETTER ABONNIEREN:

Ich stimme zu, dass meine Daten zur Bearbeitung meiner Anfrage verarbeitet werden . Weitere Hinweise hierzu findest du in unserer Datenschutzerklärung
Share by: